BZ.medien Immobilien - Immobilien-Glossar
Die Begriffswelt rund um die Immobilie ist komplex und vielfältig. Uns ist wichtig, dass Sie auch ohne Immobilien-Expertise einen klaren Durchblick behalten. Deshalb haben wir ein umfangreiches Immobilien-Glossar erstellt. Hier finden Sie alle wichtigen Begriffe rund um den Verkauf einer Immobilie einfach und prägnant erklärt.
A
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist vom Inhalt betrachtet sehr eng mit der Auflassung verbunden. Sie ist so etwas wie eine Eigentumsvormerkung. Hierbei wird der Käufer einer Immobilie vorläufig als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt. Dadurch wird verhindert, dass der Verkäufer weitere Änderungen im Grundbuch veranlassen kann, wie etwa die Eintragung neuer Belastungen oder einen weiteren Verkauf. Durch die Auflassungsvormerkung wird die eigentliche Auflassung und somit der Übergang des Eigentums angekündigt. Sobald der Notar die Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen hat, wird er den Käufer darüber informieren, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.
B
Betriebskosten
Nach der WertV handelt es sich hierbei um Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück als Grundstückslasten laufend entstehen (Wasserversorgung, Heizungsanlagen, Straßen-reinigung, Entwässerung, Müllabfuhr, Beleuchtung). Wenn im Rahmen eines Mietvertrages eine Nettokaltmiete oder Betriebskostenpauschale vereinbart ist, können die Betriebskosten als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.
C
Courtage
Courtage als Begriff ist nach dem Duden als Maklergebühr definiert. Gängige Synonyme sind Provision, Vermittlungsgebühr und Maklergebühr. Im Bereich von Immobiliengeschäften wird die Courtage als Bezahlung des Immobilienmaklers nach einem erfolgreich abgeschlossenen Geschäft fällig. Insbesondere bei einem Immobilienverkauf ist die Courtage im Regelfall die einzige Einnahme, die dem Makler nach Abschluss des Geschäftes in der entsprechend vereinbarten, prozentualen Höhe des Verkaufspreises zukommt.
D
DIX-Deutscher Immobilienindex
Der Deutsche Immobilienindex zeigt die Wertentwicklung von Immobilien an. Darin enthalten sind Objekte aus offenen Immobilienfonds und von verschiedenen institutionellen Anbietern. Anhand einer jährlich durchgeführten Auswertung von Immobilienerträgen und Wertentwicklungen wird der Wert festgelegt.
E
Energieausweis
Energieausweise sind energetische Bewertungen eines Gebäudes. Die Ausstellung des Ausweises ist ausgebildeten Kräften aus dem Bauwesen vorbehalten und wird durch die Energieeinsparverordnung geregelt. Der Energieausweis enthält neben Angaben zu dem Energieverbrauch eines Gebäudes, auch Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz. Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch sind nur selten möglich, da dieser von dem Standort und des jeweiligen Nutzverhaltens beeinflusst wird. Auf Verlangen muss der Energieausweis einer Immobilie Kaufinteressenten vor dem Kauf vorgezeigt werden.
In der Regel wird ein Energieausweis je Gebäude ausgestellt. Nur in Ausnahmefällen, wie bei einem Gebäudekomplex mit Bürogebäude und Werkstatt, werden differenzierte Ausweise angefertigt. So erhalten Interessenten einer Eigentumswohnung keine separaten Energieausweise für die einzelne Wohnungen. Der Energieausweis ist nach Ausstellung 10 Jahre gültig.
In der Regel wird ein Energieausweis je Gebäude ausgestellt. Nur in Ausnahmefällen, wie bei einem Gebäudekomplex mit Bürogebäude und Werkstatt, werden differenzierte Ausweise angefertigt. So erhalten Interessenten einer Eigentumswohnung keine separaten Energieausweise für die einzelne Wohnungen. Der Energieausweis ist nach Ausstellung 10 Jahre gültig.
F
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Im Gegensatz zum Bebauungsplan nimmt er nur eine Grobeinteilung in Nutzungen vor. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, und sollten spätestens alle 15 Jahre von den Gemeinden überprüft, ergänzt oder geändert werden.
G
Grundbuch
Unter einem Grundbuch ist ein öffentliches Register zu verstehen, welches alle Grundstücke dokumentiert, die in einem Gemeindebezirk liegen. Das Grundbuch gibt Aufschluss über die Rechts-, Eigentums- und Schuldverhältnisse der dort erfassten Grundstücke. Die Grundstücke der Eigentümer sind jeweils auf einem Grundbuchblatt gelistet.
H
Hausverwalter
Ein Hausverwalter kann eine Einzelperson oder ein Unternehmen sein, welches im Auftrag des Vermieters handelt, und sich um die Abwicklung der bürokratischen Angelegenheiten, die das Haus betreffen, kümmert.
I
Immobilienfonds
Immobilienfonds stellen eine Art der Geldanlage dar, bei der ausschließlich in Immobilienwerte investiert wird. Diese Kapitalanlagen werden in offene und geschlossene Immobilienfonds unterschieden. Die aufzunehmende Maximal - Kapitalmenge ist bei einem geschlossenen Fonds bereits festgelegt, wenn der Fonds aufgelegt wird. Ein offener Fonds hat keine Kapitalmengen-Beschränkung.
J
Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung stellt für eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Gesamtabrechnung für die Gesamtanlage-, und die sich daraus ergebenden Einzelabrechnungen für jeden Eigentümer dar. Der Verwalter stellt darin einmal im Jahr alle Ausgaben und Einnahmen zusammen. Die Einzelab-rechnung erfolgt anhand eines Verteilungsschlüssels.
K
Kataster
Das Kataster, auch Liegenschaftskataster, ist ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke nach ihrer Lage, Nutzung, Größe, usw. , verzeichnet und dargestellt werden.
L
Löschungsbewilligung
Die Löschbewilligung ist die formbedürftige Erklärung des jeweiligen Inhabers, auf ein im Grundbuch aufgeführtes Recht zu verzichten.
M
Mietspiegel
Der von Städten und Gemeinden aufgestellte Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar. Die darin enthaltenen ermittelten Werte beruhen auf verschiedenen Faktoren, wie Wohnungsausstattung, Lage, Verkehrsanbindung, Größe und lokale Durchschnittsmiete. Der Mietspiegel dient der Findung einer angemessenen Miete.
N
Nießbrauch
Der Begriff Nießbrauch steht für die uneingeschränkte Nutzung eines Grundstücks, einer Immobilie oder einer Sache, ohne Veränderungen daran vornehmen zu dürfen. Dieses Nutzungsrecht kann nicht vererbt oder anderweitig übertragen werden.
O
Optionsrecht
Das Optionsrecht gestattet dem Berechtigten, indem er eine einseitige Erklärung abgibt, d.h. eine ihm bereits eingeräumte Option ausübt, z.B. ein Mietverhältnis zu begründen oder ein bestehendes Mietverhältnis zu verlängern.
P
Provision
Die Provision ist ein Vergütung/Entgelt für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit.
R
Rendite
Der Begriff Rendite stellt das Verhältnis des Gewinns zu den Ausgaben dar. Sie wird meist in Prozent angegeben. Bei einer Kapitalanlage ist das Verhältnis zwischen investiertem Kapital und dem während eines Jahres erzielten Ertrag gemeint.
S
Sondernutzungsrecht
Darunter wird das einem Dritten eingeräumte Nutzungsrecht an einem Objekt, z.B. einem Garten, verstanden. Das Sondernutzungsrecht wird im Grundbuch eingetragen. Dieses Nutzungsrecht kann den Objektwert einer Immobilie beeinflussen.
T
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist eine Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist, die mit Sondereigentum verbunden sind. Die Teilungserklärung gehört zum Grundbuch und wird im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
U
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass für ein bestimmtes Grundstück keine aktuell fälligen steuerlichen Verpflichtungen bestehen. Erst nach Ausstellung dieser Bescheinigung dürfen Erwerber eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts als Eigentümer oder als Erbbauberechtigte in das Grundbuch eingetragen werden.
V
Vergleichswert
Beim Vergleichswertverfahren handelt es sich um ein Verfahren, welches der Wertermittlung einer Immobilie dient. Um den Marktwert beispielsweise eines Grundstücks zu ermitteln, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie etwa die Lage, die Nutzung oder die Bodenbeschaffenheit. Auf dieser Basis wird das jeweilige Grundstück mit anderen Grundstücken verglichen, um so den sogenannten Vergleichswert zu ermitteln.
W
Wertermittlung
Die Wertermittlung einer Immobilie stellt das Fundament eines erfolgreichen Immobilienverkaufs dar. Hierfür gibt es allerdings drei verschiedene Verfahren: 1. Vergleichswertverfahren 2. Sachwertverfahren 3. Ertragswertverfahren In der Regel werden Grundstück und Haus getrennt voneinander bewertet.
Z
Zentralheizung
Zentralheizungen stellen geschlossene Kreisläufe dar. In einem zentralen Wärmetauscher, der mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen befeuert werden kann, wird Wasser oder Luft erwärmt, und durch Rohrleitungen in die einzelnen Räume eines Gebäudes transportiert, um diese durch Hitzeabstrahlung zu erwärmen